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Wir sind für Sie da
Mo – Fr: 9 – 17 Uhr
Telefon: 0761 205515-410
E-Mail: selbststaendige@jobrad.org
Häufige Fragen
Ist mein Dienstrad mit JobRad® für Selbstständige versichert?
Ja. Für Ihr geleastes Dienstrad ist ein Versicherungsschutz erforderlich. Dabei haben Sie die Wahl:
- entweder Sie wählen die JobRad®-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie oder
- Sie versichern Ihr Dienstrad bei einem Anbieter Ihrer Wahl.
Gut zu wissen: Die Kosten für die Versicherung eines Dienstrades können Sie in der Regel als Betriebsausgabe geltend machen.
Was mache ich bei einer Panne?
Mit der JobRad®-Mobilitätsgarantie erhalten Sie bei einer Panne schnell Hilfe. Dafür steht Ihnen eine 24-Stunden-Notrufnummer zur Verfügung.
Habe ich auf mein Fahrrad von JobRad® für Selbstständige Garantie?
Ja. Für Ihr Fahrrad gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Viele Hersteller bieten darüber hinaus freiwillige Garantien an. Welche Leistungen die Herstellergarantie umfasst, hängt vom jeweiligen Hersteller und Modell ab. Die genauen Garantiebedingungen erfahren Sie in Ihrem Fahrradladen oder im Online-Shop, in dem Sie Ihr Dienstrad bestellt haben.
Ich habe einen Gewährleistungsfall. Was tue ich jetzt?
Wenden Sie sich an den Fahrradladen oder Online-Shop, bei dem Sie Ihr Dienstrad von JobRad® für Selbstständige bestellt haben. Dort erhalten Sie Unterstützung bei allen Fragen zur Gewährleistung. Für Ihr Dienstrad gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Sie gelten ab der Übernahme des Rads für zwei Jahre.
Gut zu wissen: Auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann die JobRad®-Vollkaskoversicherung bei vielen Schäden weiterhelfen, zum Beispiel bei Material-, Produktions- oder Konstruktionsfehlern. Welche Schäden versichert sind, erfahren Sie im Merkblatt zur JobRad®-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie.Ich habe einen Versicherungsfall. Was tue ich?
Am einfachsten melden Sie den Schaden über eine:n JobRad®-Fachhandelspartner:in in Ihrer Nähe. Bringen Sie Ihr Dienstrad einfach vorbei. Die Mitarbeitenden im Fahrradladen nehmen den Schaden auf und melden ihn an unseren Versicherungspartner assona. Die weitere Abwicklung erfolgt direkt zwischen assona und dem Fahrradladen. Sie müssen sich um nichts kümmern und erhalten die Informationen zum Bearbeitungsstand per Mail.
Möchten Sie den Schaden lieber selbst melden? So erreichen Sie assona:- per E-Mail an kundenservice@assona.com
- telefonisch unter 030 208666-24 (montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr sowie samstags von 8 bis 16 Uhr)
Zur Meldung des Schadens benötigen Sie Ihre Leasingvertragsnummer oder die Rahmennummer Ihres Fahrrads. Falls Ihnen diese nicht vorliegen, helfen wir Ihnen gerne weiter, entweder per E-Mail oder Telefon.Mein mit JobRad® geleastes Dienstrad wurde gestohlen oder hat einen Totalschaden. Wie geht’s weiter?
Wie ärgerlich! Wichtig ist jetzt, schnell zu handeln.
- Wurde Ihr Dienstrad gestohlen, melden Sie den Diebstahl umgehend bei der Polizei. Halten Sie dafür die Rahmennummer bereit.
- Hat Ihr Dienstrad einen Totalschaden, dokumentieren Sie den Schaden bitte mit aussagekräftigen Fotos.
Anschließend melden Sie den Diebstahl oder Totalschaden direkt bei der assona GmbH, dem Versicherungspartner der JobRad®-Vollkaskoversicherung:
- per E-Mail an kundenservice@assona.com.
- oder telefonisch unter + 49 30 208 666 24 (Montag bis Freitag von 8 bis 20 Uhr; Samstag von 8 bis 16 Uhr)
Zur Meldung des Schadens benötigen Sie Ihre Leasingvertragsnummer oder die Rahmennummer Ihres Leasing-Fahrrads. Falls Ihnen diese Daten nicht vorliegen, helfen wir Ihnen gerne weiter, entweder per E-Mail oder Telefon.
Nach der Schadensmeldung prüft assona den Fall. Übernimmt die Versicherung die Kosten, erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung. Wie es danach weitergeht, hängt davon ab, ob Sie ein neues Dienstrad mit JobRad® leasen möchten und welche Versicherung Sie gewählt haben.
a) Sie möchten kein neues JobRad®?Dann müssen Sie nichts weiter tun. Nach Abschluss des Versicherungsfalls endet Ihr Leasingvertrag automatisch.
b) Sie möchten ein neues JobRad® und haben die JobRad®-Vollkaskoversicherung inkl. Mobilitätsgarantie gewählt?Sobald der Schaden bzw. Diebstahl reguliert wurde, können Sie ein neues Dienstrad von JobRad® für Selbstständige beantragen. Alle weiteren Informationen und die nächsten Schritte erhalten Sie von per Mail.
c) Sie möchten ein neues Dienstrad von JobRad® und haben eine eigene Versicherung gewählt?
Dann können Sie jederzeit eine neue Leasinganfrage im JobRad®-Portal für Selbstständige stellen – unabhängig von der laufenden Schadensabwicklung. Gut zu wissen: Auch nach einem Diebstahl oder Totalschaden unterstützen wir Sie dabei, schnell wieder ein Dienstrad mit JobRad® für Selbstständige zu leasen.