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Telefon: 0761 205515-460
E-Mail: selbststaendige@jobrad.org

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Häufige Fragen

  • Welche Fahrräder sind bei JobRad® für Selbstständige möglich?

    Jedes Rad, jede Marke: Mit JobRad® leasen Sie Ihr Wunschrad. Ob Citybike, Rennrad, Mountainbike, Lastenrad, Pedelec oder S-Pedelec.

    Wichtig: Bei JobRad® für Selbstständige liegt der Mindestkaufpreis (inkl. leasingfähigem Zubehör) bei 1.499 € brutto inkl. MwSt.

  • Ich interessiere mich für JobRad® für Selbstständige. Muss ich meine Selbstständigkeit nachweisen?

    Nein. Sie stellen einfach Ihre Leasinganfrage. Wir prüfen diese. 
    Und anschließend geht die Anfrage an unseren Leasingpartner MLF Mercator-Leasing GmbH & Co. Finanz-KG zur Bonitätsprüfung. Grundlage sind Wirtschaftsauskünfte der Creditreform e.V. (CREFO). Welche Daten dort zu Ihrem Unternehmen vorliegen, klären Sie bitte direkt bei  www.creditreform.de.

  • Sind mit JobRad® für Selbstständige auch gebrauchte Fahrräder oder E-Bikes möglich?

    Nein. Mit JobRad® für Selbstständige können Sie ausschließlich neue Fahrräder und E-Bikes leasen. Gebrauchte Räder sind als Leasingobjekte grundsätzlich ausgeschlossen.

  • Kann ich als Selbstständige:r mehr als ein Dienstrad mit JobRad® leasen?

    Ja, mit JobRad® für Selbstständige können Sie mehrere Fahrräder oder E-Bikes leasen. Auch mehrere Räder innerhalb eines Vertrags sind möglich. Möchten Sie zu einem späteren Zeitpunkt ein weiteres Rad leasen, melden Sie sich im JobRad®-Portal für Selbstständige an. Dort stellen Sie für das zusätzliche Rad eine neue Leasinganfrage und laden das passende Fachhandelsangebot hoch.
     
    Wichtig: Ob mehrere Diensträder steuerlich anerkannt werden, entscheidet das zuständige Finanzamt. Wie viele Räder in Ihrem Unternehmen steuerlich geltend gemacht werden dürfen, können wir daher nicht beurteilen. Bei steuerlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.

  • Kann ich bei JobRad® für Selbstständige mein Rad auch individuell zusammenstellen?

    Ja. Sie können Ihr Wunschrad individuell konfigurieren lassen. Ihr JobRad® Fahrradladen erstellt dafür ein passendes Angebot. Wichtig: Das Angebot muss alle Komponenten des Rads enthalten.

    Bitte beachten Sie: Individuell konfigurierte Räder sind vom Widerruf und von einer Stornierung ausgeschlossen. Sie werden speziell für Sie zusammengestellt und lassen sich in der Regel nicht weiterverkaufen.

  • Was ist leasingfähiges Zubehör?

    Mit JobRad® für Selbstständige leasen Sie Zubehör direkt zusammen mit Ihrem Fahrrad oder E-Bike. Dazu zählen zum Beispiel:

    • Schlösser
    • Beleuchtung
    • Schutzbleche
    • Gepäckträger

    Eine vollständige Übersicht finden Sie in dieser Liste mit leasingfähigem Zubehör.

    Wichtig: Leasingfähiges Zubehör muss bereits im Angebot Ihres Fahrradladens enthalten sein. Prüfen Sie deshalb vor dem Einreichen, ob alles aufgeführt ist. Nachträglich können wir kein Zubehör mehr in den Leasingvertrag aufnehmen.

     

  • Wer darf das Dienstrad von JobRad® für Selbstständige nutzen?

    JobRad® für Selbstständige basiert auf einem gewerblichen Einzelleasingvertrag. Das Fahrrad ist deshalb grundsätzlich für berufliche oder gewerbliche Zwecke vorgesehen. Es darf jedoch von Ihnen als Leasingnehmer:in auch privat genutzt werden. Beschäftigen Sie Mitarbeitende, dürfen diese das Rad ausschließlich beruflich oder gewerblich nutzen. Wichtig: Haushalts- und Familienmitglieder sind von der Nutzung ausgeschlossen.

  • Kann ich als Selbstständige:r von den JobRad® Deals profitieren?

    Ja, selbstverständlich! Auch Selbstständige können die JobRad® Deals nutzen.

    Nehmen Sie einfach direkt Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen Ihr persönliches Angebot mit den verfügbaren Deals erstellen können. Schreiben Sie uns per E-Mail an selbststaendige@jobrad.org oder rufen Sie uns an unter 0761 205515-410. Wir beraten Sie gerne.